
NOTE: When joining a "Live Video Stream" the first time IE users
have to accept the "AxisCameraControl" ActiveX installation!
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you will not be able to enjoy this page in its predeterminated way.

NOTE: A fast internet - broadband - connection is recommended for
watching high fps - rated video streams!
feat. F1,0/2,7-8mm 1/3" CS Lens by Provitek

NOTE: With joining the Axis 2100 "Live Video Stream" the serverroom's
lighting will be switched on for 30 seconds!
NOTE: When watching a video stream, bad light conditions will result
in decreased fps - rates!
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Motion - JPEG, so it's not guaranteed that "Live Video Streams" will work.
The cameras are located in "Europe - Austria - Vienna - Hietzing - Lainzer Straße 132B".
Additionally you can enjoy a nice Google - Maps (c) view too!
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Due to the fact that aspects of austrian law mostly concern austrian citizans, the
following legal advice is implemented in german only.
In Österreich gibt es vor allem 2 Paragraphen, die im Zusammenhang mit (Video)Überwachung
von öffentlichen (bzw. privaten) Plätzen seitens Privater beachtet werden müssen.
§ 78 UrhG - Bildnisschutz:
"Bildnisse von Personen dürfen weder öffentlich ausgestellt noch auf eine andere Art, wodurch
sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, verbreitet werden, wenn dadurch berechtigte
Interessen des Abgebildeten oder, falls er gestorben ist, ohne die Veröffentlichung gestattet
oder angeordnet zu haben, eines nahen Angehörigen verletzt würden." Quelle.
§ 1328a ABGB - Recht auf Wahrung der Privatsphäre (Privatsphäre-Schutzgesetz - PrSchG):
"Wer schuldhaft und rechtswidrig in die Privatsphäre eines Menschen eindringt oder Umstände,
die die Privatsphäre eines Menschen betreffen, offenbart oder verwertet und dadurch ein
berechtigtes Interesse dieses Menschen verletzt, hat ihm, soweit der Ersatzanspruch nicht
nach besonderen Bestimmungen zu beurteilen ist, den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen.
Der Anspruch auf Ersatz umfasst auch eine Entschädigung für die erlittene persönliche
Beeinträchtigung in Höhe von wenigstens 1000 Euro." Quelle.
Beide Paragraphen sprechen lediglich von "berechtigten Interessen", schweigen sich jedoch
über genauere Angaben, was diese Interessen darstellen könnten, aus.
Weitere Aspekte:
Hervorzuheben dabei ist, dass es hier lediglich um die Veröffentlichung von Daten geht.
Der Gesetzgeber weist den privaten Videoüberwacher, der Bildmaterial "erzeugt" bzw. sammelt,
kaum in die Schranken. So gibt es keine Regelung, die eine Limitierung der Speicherdauer
festlegt (zum Vergleich: Öffentliche Überwachungseinrichtungen müssen, sofern keine Straftat
vermutet wird, die aufzeichneten Daten nach maximal 48 Stunden löschen). Genauso existiert
kein Paragraph, der über die Notwenigkeit der Aufstellung von Hinweisen á la
"Vorsicht - Videoüberwachung" bestimmt.
Hingegen sehr wohl geregelt ist eine Meldepflicht für private Videoüberwachung: "Grundsätzlich
müssen Überwachungen dieser Art; egal ob der private Hauseingang oder das Geschäft auf der
Straße geschützt wird, sofern sie digital erfolgen und die Daten gespeichert werden, bei
Mariahilfer der Datenschutzkommission schon vor Beginn der Aufzeichnung gemeldet und genehmigt
werden ["Meldung beim Datenverarbeitungsregister", DVR].
Die entsprechenden Formulare stehen auf der Website der Datenschutzkommission zum
Download bereit und können elektronisch eingereicht werden [dvr@dsk.gv.at].
Binnen zwei Monaten erfolgt dann die Rückmeldung, dass die Registrierung erfolgt ist. Erst
dann ist der Start der Überwachung erlaubt." Weitere Infomationen können der Website der
Datenschutzkommission unter www.dsk.gv.at/anmeld.htm bezogen werden. Quelle.
Weitere interessante Aspekte werden im i4j.at Artikel "Filmstar wider Willen" beleuchtet.
www.amarzon.at: Österreichs bester Online-Buchshop-Link.
Wetterstation Penzing: Wiens beste Online - Wetterstation.
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Wenzgasse Alumni: Das Ehemaligennetzwerk des GRG13 Wenzgasse.
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Offenlegung nach § 25 Mediengesetz
Medieninhaber: Karl Stephan Novak, Wien
Grundlegende Richtung: Diese Seite wird vom Medieninhaber als Privatperson im Rahmen
einer hobbymäßigen Auseinandersetzung mit CCTV gestaltet. Im Wesentlichen sollen
sowohl die Möglichkeiten als auch die Gefahren aufgezeigt werden, die mit
einer Videoüberwachung verbunden sind.
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